Die Raumplanung, Siedlungs- und
Verkehrsentwicklung verändern unser Landschaftsbild in
hohem Mass. Die Raumplanung versucht, eine geordnete
Siedlungs- und Verkehrsentwicklung zu ermöglichen. Sie
legt fest, wo gebaut werden darf, wo Landwirtschaft
betrieben werden darf, welche Räume geschützt werden
sollen und wie die Verkehrswege gebaut werden müssen,
damit Siedlung und Verkehr optimal auf einander
abgestimmt werden können.
Die Raumplanung in der Schweiz erfolgt auf drei Stufen.
Der Bund ist vorwiegend für Sachpläne und
gesamtschweizerische Konzepte zuständig. Die Kantone
erlassen die Richtpläne und verfassen kantonale
Konzepte. Die Gemeinden sind für die Nutzungsplanung
zuständig. In den Nutzungsplänen werden die
verschiedenen Nutzungszonen (Kernzonen, Gewerbezonen,
Wohnzonen, Landwirtschaftszonen u.a.m.) eingezeichnet.